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Rechtliches

Mietbedingungen

Vertragliche Grundlage zwischen Need For Speed Sportcar Rental und der Mieterin oder dem Mieter.

Stand: 3. September 2026

01

Zum Stand dieses Dokuments

Dieser Entwurf hält fest, was auf dem bestehenden Auftritt von NFS Renting tatsächlich publiziert ist. Wo eine Regelung dort fehlt, steht hier «noch zu bestätigen» statt einer erfundenen Bestimmung. Diese Stellen sind vor einer Veröffentlichung durch NFS Renting zu ergänzen und die Bedingungen insgesamt juristisch zu prüfen.

02

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Fahrzeuge von Need For Speed Sportcar Rental sowie für Reservationen, die über diese Website, telefonisch oder über WhatsApp angebahnt werden. Abweichende Bedingungen der Mieterin oder des Mieters gelten nur, soweit Need For Speed Sportcar Rental ihnen schriftlich zustimmt.

03

Mietvoraussetzungen

Die Miete setzt einen gültigen, anerkannten Führerausweis der Kategorie B und einen amtlichen Ausweis voraus. Fahrzeug und Schlüssel werden nur an die im Mietvertrag aufgeführte Person übergeben.

Mieterin oder Mieter und alle Lenkerinnen und Lenker müssen bei Mietbeginn mindestens 18 Jahre alt sein. Zusätzliche Lenkerinnen und Lenker sind nur zulässig, wenn sie mit Name und Anschrift im Mietvertrag aufgeführt sind; für sie gelten dieselben Anforderungen, und pro Miettag wird eine im Mietvertrag ausgewiesene Zusatzgebühr erhoben. Die Mieterin oder der Mieter bleibt für alle Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich, auch wenn sie oder er das Fahrzeug nicht selbst lenkt.

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Fahrzeuge, Mietdauer und Zeitfenster

Die Miete wird in festen Zeitfenstern vereinbart — auf dieser Website in den Stufen 3, 6, 12, 24 und 48 Stunden sowie als Langzeitmiete über mehrere Tage. Massgebend ist der im Mietvertrag festgehaltene Zeitraum, nicht die Anzeige auf dieser Website.

Für einzelne Fahrzeuge bestehen zusätzliche Fenster, etwa das Wochenende von Freitag 10:00 Uhr bis Sonntag 10:00 Uhr. Welche Fenster für welches Fahrzeug gelten, ist bei der Fahrzeugübersicht ausgewiesen.

Eine Reservation bezieht sich auf die Fahrzeugkategorie und das gewählte Zeitfenster. Ist das konkrete Fahrzeug aus einem Grund, den NFS Renting nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar, wird ein gleichwertiges Fahrzeug angeboten oder die Reservation kostenlos aufgehoben.

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Preise, inbegriffene Kilometer und Mehrkilometer

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Massgebend sind die bei der Fahrzeugübersicht ausgewiesenen Preise für das gewählte Zeitfenster.

Für einen Teil der Fahrzeuge ist je Zeitfenster eine Kilometerzahl inbegriffen; bei den Langzeitmieten sind es zwischen 650 und 700 Kilometer. Die inbegriffenen Kilometer sind beim jeweiligen Fahrzeug ausgewiesen.

Preis je Mehrkilometer, akzeptierte Zahlungsmittel und Zahlungszeitpunkt: noch zu bestätigen. Ein allfälliger Mehrwertsteuerausweis richtet sich nach den Angaben im Impressum.

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Kaution

Für die Dauer der Miete wird in der Regel eine Kaution hinterlegt. Sie wird nach der Rückgabe und der Kontrolle des Fahrzeugs zurückerstattet, soweit keine Ansprüche offen sind.

Für den Porsche 911 Turbo wird gemäss der Fahrzeugübersicht keine Kaution erhoben, ausser bei Fahrten nach Deutschland oder Frankreich.

Höhe der Kaution für die übrigen Fahrzeuge sowie Form der Hinterlegung: noch zu bestätigen.

07

Reservation und Vertragsschluss

Eine Anfrage über diese Website ist ein unverbindlicher Reservationswunsch und noch kein Mietvertrag. Der Vertrag kommt zustande, wenn NFS Renting die Reservation bestätigt und die Mieterin oder der Mieter den Mietvertrag bei der Übergabe unterzeichnet.

Die auf dieser Website angezeigte Referenznummer dient ausschliesslich der Zuordnung der Anfrage. Sie ist keine Reservationsbestätigung.

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Übergabe und Rückgabe

Fahrzeug und Zustand werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam protokolliert. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort, im selben Zustand und mit sämtlichen Schlüsseln und Dokumenten.

Folgen einer verspäteten Rückgabe sowie die Regelung für eine Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten: noch zu bestätigen.

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Treibstoff, Ladung und Reinigung

Das Fahrzeug wird betankt beziehungsweise geladen übergeben und ist im gleichen Zustand zurückzugeben. Für die Elektrofahrzeuge gilt der bei der Übergabe protokollierte Ladestand.

Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben; die Tankquittung ist mitzubringen. Andernfalls werden zusätzlich zur Betankung CHF 50.– berechnet. Für eine Rückgabe in verschmutztem Zustand werden CHF 200.– erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt und wird mit CHF 1'000.– belastet, Essen und Trinken im Fahrzeug mit CHF 500.–; Haustiere sind im Fahrzeug nicht zugelassen. Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Zustandsprotokoll geführt; Schäden können bis sieben Arbeitstage nach der Rückgabe beanstandet werden.

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Versicherung und Selbstbehalt

Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. Im Schadenfall trägt die Mieterin oder der Mieter den vereinbarten Selbstbehalt.

Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Selbstbehalt CHF 4'000.– pro Schadenfall, für Lenkerinnen und Lenker unter 25 Jahren CHF 5'000.–. Er ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs vor Ort in bar oder per Karte zu begleichen. Nicht versichert sind Schäden aus nicht ordnungsgemässer Handhabung sowie aus grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten; darüber hinausgehende Umtriebe und Mietausfälle bleiben vorbehalten. Der Deckungsumfang im Einzelnen wird vor Vertragsschluss schriftlich ausgehändigt.

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Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschliesslich auf öffentlichen Strassen und im Rahmen der Strassenverkehrsvorschriften geführt werden. Untersagt sind insbesondere die Weitervermietung, die Überlassung an nicht im Vertrag genannte Personen, die Teilnahme an Rennen, Trainings oder Zeitmessungen jeder Art, das Abschleppen sowie das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen.

Bussen, Gebühren und Verfahrenskosten aus Widerhandlungen während der Mietdauer gehen zulasten der Mieterin oder des Mieters.

Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Ausnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Bewilligung von NFS Renting; für den Porsche 911 Turbo gilt zusätzlich die Kautionsregelung nach Ziffer 5. Bei Verdacht auf Diebstahl oder auf unerlaubtes Verlassen der Schweiz darf NFS Renting die ferngesteuerte Wegfahrsperre aktivieren.

12

Stornierung

Fristen und allfällige Kosten für die Stornierung oder Verschiebung einer bestätigten Reservation: noch zu bestätigen.

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Haftung

Die Mieterin oder der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer entstehen, im Rahmen des vereinbarten Selbstbehalts; bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung sowie bei Verstössen gegen Ziffer 10 haftet sie oder er unbeschränkt.

Die Haftung von Need For Speed Sportcar Rental für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Dieser Abschnitt ist vor einer Veröffentlichung zwingend juristisch prüfen zu lassen: eine zu weit gefasste Freizeichnung ist nach schweizerischem Recht unwirksam und fällt dann ersatzlos dahin.

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Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung dieser Website.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Kanton Solothurn (Schweiz).

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Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.